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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Erste Abrechnungsergebnisse zeigen einen Rückgang des Punktzahlvolumens

    | Die Ergebnisse des ersten Abrechnungsquartals (4/2013) nach dem neuen Hausarzt-EBM sind mit Spannung erwartet worden. Nach den der Redaktion bisher vorliegenden Abrechnungsunterlagen liegt die abgerechnete Leistungsmenge - ohne die neuen Leistungen - offenbar unter den Erwartungen und Prognosen auf Basis der KBV-Simulation. Wir analysieren nachfolgend die wesentlichen Ergebnisse aus den Abrechnungsdaten der KVen Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. |

    Chronikerpauschalen

    Wie erwartet wurden die neuen Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220 und 03221 in den drei KVen häufiger als die frühere Chronikerpauschale Nr. 03212 abgerechnet.

     

    • Abrechnung je 100 Fälle
    Kassenärztliche Vereinigung
    EBM-Nr.
    Niedersachsen
    Rheinland-Pfalz
    Schleswig-Holstein

    03220/03220H

    12

    12

    9,5

    03221/03221H

    38

    44

    36

    Summe

    50

    56

    45,5

     

     

    Zum Vergleich die Abrechnungsfrequenzen der früheren Chronikerpauschale Nr. 03212 im Vorquartal 3/2013.

     

    • Abrechnung je 100 Fälle
    Kassenärztliche Vereinigung
    EBM-Nr.
    Niedersachsen
    Rheinland-Pfalz
    Schleswig-Holstein

    03212

    47

    50

    41,5

    Differenz Quartal 4/2013 zu 3/2013

    3

    6

    4

    6 %

    12 %

    9 %

     

     

    Diese Steigerung dürfte im Wesentlichen darauf zurückzuführen sein, dass jetzt auch eine Chronikerpauschale bei einem lediglich einmaligen (persönlichen) Arzt-Patienten-Kontakt (APK) berechnet werden kann (Nr. 03220). Für die Abrechnung der früheren Nr. 03212 waren zwei APK, davon mindestens ein persönlicher APK, erforderlich. Die neue Chronikerdefinition - kontinuierliche ärztliche Behandlung bei einer lebensverändernden Erkrankung - hat offenbar keine negativen Auswirkungen auf die Abrechnungshäufigkeit gehabt.

     

    Trotz der höheren Abrechnungsfrequenz der Chronikerpauschalen hat sich die geänderte Bewertung der Chronikerpauschalen negativ auf das abgerechnete Punktzahlvolumen ausgewirkt. Die neuen Chronikerpauschalen sind nämlich mit 13 Euro (Nr. 03220) bzw. 15 Euro (Nr. 03221) deutlich niedriger bewertet als die frühere Chronikerpauschale Nr. 03212 mit 17,50 Euro. Folglich ist das für die neuen Chronikerpauschalen abgerechnete Punktzahlvolumen in diesen KVen um bis zu ca. 12 % niedriger als im Vorquartal 3/2013. Einen entsprechenden Rückgang des abgerechneten Punktzahlvolumens für die Chronikerpauschalen haben auch die KVen Bayerns und Nordrhein gemeldet.

    Hausärztliches Gespräch

    Große Unterschiede zwischen den KVen gibt es bei der Abrechnung der neuen Gesprächsleistung Nr. 03230.

     

    • Abrechnung je 100 Fälle
    Kassenärztliche Vereinigung
    EBM-Nr.
    Niedersachsen
    Rheinland-Pfalz
    Schleswig-Holstein

    03230

    49

    36,5

    33

     

    Während in Niedersachsen die Gespräche nach der Nr. 03230 - wie von der KBV in ihrer Simulation kalkuliert - auf dem Niveau des Budgets für diese Gesprächsleistung abgerechnet wurden, liegen die Werte in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein deutlich niedriger. Auch die KV Nordrhein meldet eine Abrechnungsfrequenz je 100 Fälle von lediglich 33,6 Prozent.

     

    Diese niedrigen Abrechnungsfrequenzen sind möglicherweise auf die erst Ende Dezember 2013 beschlossene Änderung bei der Abrechnung der Nr. 03230 (Wegfall der Anrechnung einer Kontaktzeit von 10 bzw. 5 Minuten bei Abrechnung der Nr. 03230 beim Erstkontakt mit Abrechnung der Versichertenpauschale) zurückzuführen. Längst nicht alle Ärzte konnten diese Änderung bei der Erstellung der Abrechnung im Januar 2014 berücksichtigen. Für die Folgequartale dürften die Abrechnungsfrequenzen daher höher sein.

    Geriatrische Leistungen

    Etwas unter den Erwartungen wurden die neuen geriatrischen Leistungspositionen abgerechnet.

     

    • Abrechnung je 100 Fälle
    Kassenärztliche Vereinigung
    EBM-Nr.
    Niedersachsen
    Rheinland-Pfalz
    Schleswig-Holstein

    03360

    5,5

    6

    4,5

    03362

    4

    5

    4

     

    Bei einem Anteil an Versicherten ab dem 70. Lebensjahr von mehr als 20 Prozent in einer durchschnittlichen Hausarztpraxis entspricht dies einer Abrechnung bei lediglich jedem vierten Patienten.

    Palliativmedizinische Leistungen

    Die neuen palliativmedizinischen Leistungen wurden erwartungsgemäß vergleichsweise selten abgerechnet.

     

    • Abrechnung je 100 Fälle
    Kassenärztliche Vereinigung
    EBM-Nr.
    Niedersachsen
    Rheinland-Pfalz
    Schleswig-Holstein

    03370

    0,6

    0,3

    0,3

    03371

    0,2

    0,2

    0,2

     

     

    FAZIT | In den meisten KVen dürfte das abrechenbare Punktzahlvolumen - ohne die neuen Leistungen - durch den neuen Hausarzt-EBM zurückgegangen sein. Die KV Rheinland-Pfalz nennt einen Rückgang des Punktzahlvolumens im hausärztlichen Bereich im Vergleich zum Vorjahresquartal von ca. 3 Prozent, die KV Nordrhein von ca. 2 Prozent.

     

    Ursächlich hierfür sind die niedrigen Abrechnungsfrequenzen der Gesprächsleistung Nr. 03230 und die im Vergleich zur früheren Nr. 03212 geringere Bewertung der Chronikerpauschalen, die durch eine Erhöhung der Abrechnungsfrequenzen nicht vollständig kompensiert werden können.

     

    Die Auswirkungen auf das KV-Honorar sind abhängig von den regionalen HVM-Regelungen. So können Hausärzte in Rheinland-Pfalz den Rückgang des abgerechneten Punktzahlvolumens durch einen höheren Punktwert von 10,62 Cent für die Versichertenpauschalen, die Vorhaltepauschale, die Chronikerpauschalen und die Gesprächsleistung kompensieren.

     

    Auch die Vergütung der neuen geriatrischen und palliativmedizinischen Leistungen fällt in den KVen höchst unterschiedlich aus:

     

    • In Rheinland-Pfalz werden diese Leistungen mit 10,62 Cent vergütet,
    • in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ausgenommen Nr. 03360) mit 10 Cent,
    • in Baden-Württemberg beträgt der Punktwert demgegenüber lediglich 8 Cent,
    • in der KV Nordrhein sogar nur 4,26 Cent.

     

    Beachten Sie | Eine Übersicht über die Vergütungsquoten für diese neuen Leistungen aus allen 17 KVen finden Sie in der nächsten Ausgabe.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Chronikerpauschalen und Gesprächsleistung: Wann ist welche Erkrankung „lebensverändernd“? (AAA 08/2013, Seite 13)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 3 | ID 42665820