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  • · Fachbeitrag · Kostenrechtsnovelle

    Das sind die geplanten Änderungen in der Zwangsvollstreckung

    | Seit dem 31.8.12 liegt der Regierungsentwurf zum zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vor (2. KostRMoG; BR-Drucksache 517/12 und BT-Drucksache 17/11471). Das Gesetz soll zum 1.7.13 in Kraft treten. Der folgende Beitrag stellt die geplanten Neuerungen im Zwangsvollstreckungs-Bereich vor und zeigt nützliche Anwendungsbeispiele. |

    1. Abgabe der Vermögensauskunft: Anhebung des Streitwerts

    In § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG-E soll der Höchstwert für die Vertretung in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO von derzeit 1.500 EUR auf 2.000 EUR angehoben werden. Dies wird zu einer Erhöhung der anwaltlichen Gebühren führen.

     

    • Beispiel

    1.

    Geltendes Recht

    0,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VVRVG aus 1.500 EUR

    31,50 EUR

    Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG

    6,30 EUR

    37,80 EUR

    2.

    Künftiges Recht

    0,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VVRVG aus 2.000 EUR

    43,50 EUR

    Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG

    8,70 EUR

    52,20 EUR