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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Unfallbegriff: Muskelfaserriss beim Fußballspiel als plötzliche Einwirkung von außen

    von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte

    Ein Unfallereignis liegt auch dann vor, wenn ein Torwart sich beim Abschlag einen Muskelfaserriss zuzieht (OLG München 10.1.12, 25 U 3980/11, Abruf-Nr. 120809).

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der VN hat wegen eines nach dem Muskelfaserriss verbliebenen Dauerschadens am Bein eine Invaliditätsentschädigung geltend gemacht. Der VR hat das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Unfalls deshalb in Abrede gestellt, weil es sich bei dem Abschlag um eine vollständig beherrschte Eigenbewegung gehandelt habe. Die Einwirkung des Balls auf den Fuß sei auch nicht „plötzlich“ gewesen. Sie habe vielmehr im Rahmen der willkürlichen Eigenbewegung gelegen. Die Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg.

     

    Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (1.3 AUB 2008).