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  • · Fachbeitrag · Auftragsabwicklung

    OLG Dresden: Bauherren müssen zeitnahüber Planungsalternativen entscheiden

    | Ein Auftraggeber muss zeitnah darüber entscheiden, welche der zur Auswahl stehenden Planungsalternativen zur Ausführung kommen soll. Verletzt er seine Mitwirkungspflichten, muss er für die Folgen einer zu späten Entscheidung einstehen. Dies hat das OLG Dresden klargestellt. |

    Typischer Fall aus der Planungspraxis

    Es ging - klassischer Fall einer Bauherrnentscheidung - darum, welche Türdrücker zur Ausführung gelangen sollen. In den Ausschreibungsunterlagen für die Gebäudeplanung war produktneutral ausgeschrieben. Die einzige Vorgabe war, Edelstahldrücker im Bauhausdesign zu verwenden.

     

    Die Entscheidungsfindung im Zeitraffer

    Dann kam es zu folgendem zeitliche Ablauf: