28.02.2025 · Nachricht aus Steuern sparen professionell · Kfz-Kosten
Berufsgeheimnisträger können in einem Fahrtenbuch Schwärzungen vornehmen, wenn diese erforderlich sind, die Identitäten von Mandanten zu schützen. Diese Berechtigung ändert aber nichts an der Beweislastverteilung. Ggf. muss der Berufsträger substantiiert darlegen, weshalb Schwärzungen in dem Umfang erforderlich waren, und zur beruflichen Veranlassung der Fahrten ergänzende Angaben machen. Das hat das FG Hamburg einem Rechtsanwalt ins Stammbuch geschrieben.
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