· Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Beginn der Festsetzungsfrist für die ErbSt beim Auffinden eines Testaments
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Für die Kenntnis vom Erwerb i. S. v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis i. S. v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Nachlassgerichts über die Wirksamkeit des Testaments im Erbscheinverfahren, wenn ein anderer möglicher Erbe der Erteilung des Erbscheins entgegentritt. Ob die Gerichtsentscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist oder tatsächlich angefochten wird, ist für die Kenntnis unerheblich (BFH 4.6.25, II R 28/22).
Sachverhalt
Die Erblasserin E verstarb im November 1988. Die Klärung der Erbfolge stellte sich wie folgt dar:
- Mit Testament vom 21.6.83 setzte E den Kläger K und dessen Schwester S zu je 1/2 als Erben ein. Mit Testament vom 11.8.88 bestimmte E den K zum Alleinerben. Die Testamente waren zunächst nicht bekannt, weswegen ein Erbschein vom 5.1.89 K und S als Erben zu je 1/2 aufgrund gesetzlicher Erbfolge auswies.
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