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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Hochwasser-Helfer 2013: Arbeitgeber können Spende absetzen

    | Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Deutschland Anfang Juni 2013 als Hochwasser-Helfer eingesetzt waren und dafür keine staatlichen Erstattungen gefordert haben, kommen zumindest in den Genuss eines Spendenabzugs. Das wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Als Arbeitgeber haben Sie also die Wahl (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 25.2.2014, Az. S 2223-409-St 235; Abruf-Nr. 141216):

    • Haben Sie Ihren Arbeitnehmern Lohn auch während deren - hochwassereinsatzbedingter - Ausfallzeiten weitergezahlt, können Sie sich den Arbeitslohn sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung erstatten lassen (§ 14a Abs. 1 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).
    • Verzichten Sie auf diese Erstattungen, können Sie von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde verlangen, dass diese Ihnen in Höhe Ihres Ersatzanspruchs eine Zuwendungsbestätigung (= Spendenbestätigung) ausstellt.
     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 4 | ID 42644387

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