· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Übertragung eines Mitunternehmeranteils: Fehlbuchung reicht für „Entgeltlichkeit“ nicht
von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld
Die buchhalterische Erfassung eines Zahlungsvorgangs auf einem Kapitalkonto eines Mitunternehmers allein führt noch nicht zu einer Verbindlichkeit. Die Übernahme dieses Kontos stellt somit nicht automatisch einen entgeltlichen Vorgang dar. Das hat der BFH entschieden. SSP stellt Ihnen Hintergründe und Praxisfolgen der Entscheidung vor.
Darum ist die Entgeltlichkeitsfrage steuerlich von Bedeutung
Die Unterscheidung, ob die Übertragung eines Mitunternehmeranteils entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist steuerlich von erheblicher Bedeutung. Eine unentgeltliche Übertragung erfolgt immer zum Buchwert (§ 6 Abs. 3 EStG). Bei einer entgeltlichen Übertragung entsteht dagegen ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Übernehmer keine Gegenleistung erbringt und Einigkeit darüber besteht, dass der Mitunternehmeranteil schenkweise übertragen werden soll. Bei Übertragungen zwischen Verwandten spricht eine widerlegbare Vermutung für eine Unentgeltlichkeit. Auch die Übernahme eines negativen Kapitalkontos kann unentgeltlich sein, wenn die anteiligen stillen Reserven inkl. des Geschäftswerts höher sind als das negative Kapitalkonto.
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