· Fachbeitrag · Bilanz
Bilanzierungswahlrechte (Teil 8): Der Investitionsabzugsbetrag in § 7g EStG
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch ‒ unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere verschieben und so Steuern sparen können. Der abschließende Teil 8 der SSP-Beitragsserie betrachtet den außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag (IAB) und parallel seine bilanziellen Auswirkungen. Denn mit einem IAB lassen sich sehr einfach Gewinne von einer in eine andere Periode verschieben. |
Die Zielsetzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)
Grundsätzliches Ziel des in § 7g EStG geregelten IAB ist es, Ihnen die künftige Investition in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zu erleichtern. Denn durch den IAB können Sie bereits heute in pauschaler Form Ihren Gewinn mindern ‒ ohne bereits eine Investition getätigt zu haben. Diese Gewinnminderung führt zu einer geringeren Steuerbelastung und Sie haben mehr Geld zur Verfügung, um in einem späteren Jahr die Investition durchzuführen. Zwar mindert sich später regelmäßig die als Betriebsausgaben abzugsfähige Abschreibung des Wirtschaftsguts um den IAB. Effektiv führt der IAB aber dazu, dass Sie die Anschaffungskosten zum Teil bereits vor tatsächlicher Investition von der Steuer abgesetzt haben.
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Unternehmer U plant, im Januar 2028 einen Firmenwagen für 60.000 Euro anzuschaffen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre.
Lösung ohne IAB: U setzt den Firmenwagen über die lineare Abschreibung in den Jahren 2028 bis 2033 mit jährlich 10.000 Euro von der Steuer ab (60.000 x 1/6).
Lösung mit IAB: U kann bereits 2025 einen IAB bilden und so seinen Gewinn für 2025 um 30.000 Euro mindern (50 Prozent der erwarteten Anschaffungskosten). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart das 12.600 Euro Steuern. Geld, das U für die 2028 anstehende Investition als Kapital zur Verfügung steht. In den Jahren 2028 bis 2033 setzt U dann die um den IAB geminderten Anschaffungskosten von 30.000 Euro mit jährlich 5.000 Euro von der Steuer ab. |
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