07.06.2011 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Weist ein Unternehmer in einem Abrechnungspapier Umsatzsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen aus, schuldet er die Umsatzsteuer. Das gilt selbst dann, wenn das Papier nicht alle notwendigen Rechnungsangaben (Lieferzeitpunkt, Rechnungsnummer) enthält und der Rechnungsempfänger deshalb gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
07.06.2011 · Fachbeitrag ·
Rechnungsstellung
In Rechnungen über mehr als 150 Euro muss der Name des Leistungsempfängers aufgeführt sein. Ist der Leistungsempfänger fehlerhaft oder schlampig benannt, scheidet ein Vorsteuerabzug aus.