23.11.2012 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Wenn Sie eine Immobilie oder eine Wohnung an nahe Angehörige vermieten, müssen Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, damit Sie die Werbungskosten voll abziehen können. Bleiben Sie darunter, gewährt das Finanzamt nur einen anteiligen Abzug.
22.10.2012 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung eine erhöhte Abschreibung für Sanierungskosten an einem Baudenkmal, müssen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorlegen. Das ist in der Praxis oft ...
20.09.2012 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Der Immobilienmarkt „hypt“ derzeit. Gut möglich, dass sich der Trend irgendwann umkehrt und man merkt, dass man die Immobilie überteuert gekauft hat. Ziehen Sie in diesem Fall einen Verkauf in Erwägung, kommt ...
05.09.2012 · Nachricht · Vermietung
Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, sind grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Das hat der BFH entschieden.
> Nachricht lesen
29.08.2012 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Wollen Sie eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, sind die Schuldzinsen für Darlehen steuerlich nicht abziehbar. Entscheiden Sie sich jedoch während der Bauphase dafür, die Immobilie nach der Fertigstellung zu ...
27.06.2012 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die Sie vermieten wollen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt die Aufteilung des Kaufpreises kritisch unter die Lupe nimmt. Oft wird man Ihnen vorwerfen, dass der Anteil für ...
27.06.2012 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Die Einkommensteuer wird auf Antrag ermäßigt, wenn Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Der BFH hat in drei Urteilen klargestellt, wann diese Grundsätze bei der Sanierung eines Eigenheims zutreffen mit der Folge, dass Sie Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehen können. Erfreulich ist vor allem, dass solche Sanierungsmaßnahmen kein Gutachten vor der ...