12.06.2012 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Ein Ehemann, dessen Ehefrau bei der Heirat ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, darf Unterhaltskosten für das Stiefkind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat der BFH klargestellt, indem er die Beschwerde eines Steuerzahlers gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen hat (Beschluss vom 24.5.2012, Az. VI B 120/11). Das für den Stiefvater nachteilige Urteil des FG Hamburg (Urteil vom 27.9.2011, Az. 3 K 229/10; Abruf-Nr. 120224 – WISO 2/2012, Seite 1) ist damit rechtskräftig geworden.
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12.06.2012 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Unterstützen Sie einen Verwandten im Ausland finanziell, reicht es für den Abzug dieser Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nicht aus, dass der Verwandte arbeitslos ist (eine Ausnahme gilt für ...
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08.06.2012 · Nachricht · Aus- und Fortbildung
Das BMF hat zu der Frage, wann Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Studiengebühren oder andere Fortbildungsaufwendungen steuerfrei erstatten können, neue Spielregeln aufgestellt.
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06.06.2012 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Erfüllt das Au-Pair diese Voraussetzungen nicht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld (BFH, Urteil vom 15.3.2012, Az. III R 58/08; Abruf-Nr. 121741 ).
01.06.2012 · Fachbeitrag ·
Mobile
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23.05.2012 · Fachbeitrag ·
Steuerticker
Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten steuerlichen Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben im Überblick.
23.05.2012 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Wer Kosten für die Teilnahme an Studienreisen und Fachkongressen steuermindernd absetzen will, muss damit rechnen, dass das Finanzamt diese Ausgaben besonders streng prüft. Einfach „abgehakt“ wird hier nie. Erfahren Sie deshalb, wie die Finanzverwaltung prüft und wie Sie sicherstellen, dass Ihnen zumindest ein anteiliger Werbungskosten- oder Betriebsaugabenabzug gewährt wird.