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  • 01.03.2007 | Zweitwohnungsteuer

    Sind Studenten mit einen Hauptwohnsitz bei den Eltern befreit?

    Immer mehr Städte entdecken die Zweitwohnungsteuer für sich. Betroffen sind davon auch Studenten, die für ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer am Studienort eine Zweitwohnungsteuer zahlen sollen. Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat jetzt ein studentenfreundliches Urteil gefällt: Studenten, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind und in Weimar ihre Nebenwohnung haben, müssen keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Begründung: Nach der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Weimar ist Gegenstand der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung. Zudem muss die Zweitwohnung eine Wohnung sein, über die der Student neben seiner Hauptwohnung verfügen kann. Die Verfügungsbefugnis des Studenten muss sich also auf beide Wohnungen erstrecken. Dies ist bei der elterlichen Wohnung nicht gegeben.

    Unser Tipp: Weil es sich um eine kommunale Steuer handelt, gibt es keine einheitlichen Regelungen für die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz, eventuelle Befreiungsvorschriften und die Definition einer Wohnung. Entscheidend ist die jeweilige Satzung der Stadt. Die Lage ist insbesondere bei den Studenten derzeit noch ungeklärt. Auch gegen das Urteil des VG Weimar wurde Berufung eingelegt. Speziell auf Studenten zugeschnittene Informationen finden Sie im Internet unter www.zweitwohnsitzsteuer.de . (Urteil vom 27.9.2006, Az: 6 K 5509/04; Abruf-Nr.  070363 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 2 | ID 96695

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