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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Steuererklärungen und -anmeldungen generell elektronisch?

    | Eine Leserin bekam vom Finanzamt zwei Aufforderungen. Zum einen soll sie ihre Steuererklärungen 2012 nach § 25 Abs. 4 EStG per ELSTER elektronisch übermitteln, zum anderen werden die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen ab dem 1. September 2012 nur noch bei Authentifizierung vom Finanzamt akzeptiert. Muss sie sich dem beugen? |

     

    Unsere Antwort | Viele - vor allem ältere - Steuerzahler, -berater oder Lohnsteuerhilfebüros nutzen weder PC noch Internet, sondern erledigen dies handschriftlich oder mit der Schreibmaschine. Technisch werden nur Telefon und Fax genutzt. In diesem Fall empfehlen wir, einen Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 AO beim Finanzamt zu stellen und darum zu bitten, sämtliche Steuererklärungen weiterhin in Papierform einreichen zu dürfen.

     

    PRAXISHINWEIS | Dem Härtefallantrag wird meist entsprochen, wenn es einem Steuerzahler aus Altersgründen wirtschaftlich oder persönlich nicht mehr zuzumuten ist, die geforderten Unterlagen elektronisch ans Finanzamt zu ermitteln. Der Antrag sollte aber detailliert begründet werden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 3 | ID 42212870

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