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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Schwarze Steuerschafe im Blick: Diese Ausforschungsmittel nutzt der Fiskus aktiv

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | eBay-Powerseller, Touristenführer, Airbnb-Vermieter ‒ es ist bekannt, geworden, dass die Finanzverwaltung diese Berufsgruppen schon genau in den Fokus genommen hat, um nicht erklärte Einnahmen aufzudecken. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Die Ausforschungsmaßnahmen und -möglichkeiten nehmen stetig zu. Steuerzahler sollten das Risiko, bei nicht erklärten Nebeneinkünften „aufzufliegen“, nicht unterschätzen. Erfahren Sie nachfolgend, wie die Finanzverwaltung aktuell vorgeht. |

    Die Ziele von Kontrollmitteilungen und Auskunftsersuchen

    Kontrollmitteilungen und Sammelauskunftsersuchen haben das Ziel, durch gezielte Stichproben darauf hinzuwirken, dass alle Steuerzahler bei unvollständiger Erklärung von Besteuerungsgrundlagen einem hinreichenden Entdeckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Finanzämter gleichen also Steuerzahler ab. Getreu dem Motto: „Was der eine absetzt, muss der andere versteuern“.

    Das steckt hinter Kontrollmitteilungen

    Bei Kontrollmitteilungen weiß das Finanzamt bereits von einem konkreten Sachverhalt eines Steuerzahlers. Dieser Sachverhalt soll nun abgeglichen werden ‒ es wird eine Kontrollmitteilung für den anderen Steuerzahler gefertigt. Das Recht dazu ist in § 9 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) verankert. Ein Prüfer soll Kontrollmitteilungen verfassen, wenn er Feststellungen trifft oder Erkenntnisse erlangt, die nach § 194 Abs. 3 AO für die Besteuerung einer anderen als der geprüften Person ausgewertet werden können.

        

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