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  • · Nachricht · Rentenbesteuerung

    Anhörung im Bundestag bestätigt: Es kann zur Doppelbesteuerung von Renten kommen

    | Bei der Umstellung von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung kann es zu Doppelbesteuerungen kommen. Da hat eine Experten-Anhörung im Deutschen Bundestag ergeben. |

     

    Hintergrund | Seit 2005 wird die Rentenbesteuerung Zug um Zug auf die nachgelagerte Versteuerung umgestellt. Schrittweise bis 2025 sollten immer größere Anteile der Rentenbeiträge von der Steuer absetzbar sein, gleichzeitig immer größere Teile der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann die gesamte Rente versteuern. Allerdings schließen diese langen Fristen nicht aus, dass zunehmend Rentner Steuern für Teile ihrer Altersbezüge leisten müssen, für die sie schon als Beitragszahler an den Fiskus gezahlt haben. Das hat eine Sachverständigen-Anhörung im Finanzausschuss bestätigt.

     

    Dabei herrschte Einigkeit, dass Arbeitnehmern, die jetzt in Rente gehen oder schon im Ruhestand sind, noch keine Doppelbesteuerung droht, da die Hälfte ihrer Rentenbeiträge vom Arbeitgeber geleistet wurde und schon immer steuerfrei war. Je näher der Renteneintritt dem Jahr 2040 komme, umso größer werde das Risiko. Schon heute aber kommt es den Experten zufolge bei freiwillig versicherten Selbständigen zu Doppelbesteuerungen, da es für sie keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag gab.

     

    Erste Fälle liegen inzwischen beim BFH. Dessen Vorsitzende Richterin, Professorin Dr. Jutta Förster, sagte den Abgeordneten, dass es etwa um den Jahreswechsel 2020/2021 zu einer Entscheidung kommen könnte. Angesichts dessen warfen Koalitions-Abgeordnete die Frage auf, ob man vor politischen Entscheidungen nicht die juristische Klärung des jetzigen Zustandes abwarten solle. Dem hielt Förster entgegen, wenn in dieser Anhörung der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch unabhängig von den Gerichten aktiv werden.

     

    Die ehemalige Vizepräsidentin des BFH, Silvia Schuster, wies auf ein Problem für Rentner hin, die meinen, einer Doppelbesteuerung zu unterliegen. Denn in solchen Fällen habe der Steuerpflichtige die Feststellungslast, müsse also vor Gericht beweisen, dass er unzulässig besteuert wird. Dass diese Beweispflicht die Steuerpflichtigen überfordere, berichtete Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Es sei unrealistisch, dass sie über einen so langen Zeitraum alle Dokumente vorlegen können. Schon die nachgelagerte Besteuerung als solche überfordere viele Rentner. Das gelte besonders für Hinterbliebene, die plötzlich steuerpflichtig werden und oft schon sehr alt seien.

    Quelle: ID 46339852

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