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  • · Fachbeitrag · Rentenbesteuerung

    Steuerpflicht nach Rentenerhöhung zum 01.07.: Fünf Steuerspar-Tipps für Ruheständler

    | Am 01. Juli 2025 steigen die Renten. Damit werden wieder einige zehntausend Rentner mehr in die Steuerpflicht rutschen. Besteht das Finanzamt auf der Einreichung einer Einkommensteuererklärung, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen kräftig zu drücken. Ziel sollte es sein, gezielt Ausgaben geltend zu machen, um unter den Grundfreibetrag zu kommen. Nachfolgend finden Sie die besten Steuerstrategien, um dieses Ziel zu erreichen. |

    1. Werbungskosten nicht vergessen

    Die Praxis lehrt, dass häufig (aus Unkenntnis?) nur der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abgesetzt wird. Dabei lassen sich anstelle des Pauschbetrags diverse tatsächliche Aufwendungen geltend machen.

     

    Ausgaben für die Beantragung der Rente bzw. Pension

    Damit die Rente oder Pension gezahlt wird, muss diese zunächst beantragt werden. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten lassen sich von den Renteneinkünften absetzen. Das sind z. B.