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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Das Finanzamt an Rekord-Spritkosten beteiligen: Pfiffige Ideen für Unternehmer und Arbeitnehmer

    | Die Spritpreise haben traurige Höchstwerte erreicht, an der Pendlerpauschale ändert sich trotzdem nichts. Gut zu wissen, dass es andere - völlig legale - Möglichkeiten gibt, das Finanzamt an den hohen Spritkosten zu beteiligen. |

    Tatsächliche Kilometerkosten ermitteln

    Unternehmer, die ein Privat-Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten nutzen, sollten sich nicht mit der Pauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer zufrieden geben. Wer sämtliche Belege für das Fahrzeug sammelt und die jährliche Gesamtfahrleistung festhält, kann alternativ die tatsächlichen Kosten je betrieblich gefahrenem Kilometer als Betriebsausgaben abziehen. In 99 Prozent aller Fälle dürften die tatsächlichen Kilometerkosten angesichts der hohen Spritpreise über der Pauschale von 30 Cent/km liegen.

     

    PRAXISHINWEIS | Auch für Arbeitnehmer lohnt es sich, die tatsächlichen Kilometerkosten zu ermitteln. Nutzen sie ihr Privatfahrzeug für berufliche Fahrten, kann der Arbeitgeber diese tatsächlichen Kilometerkosten steuer- und abgabenfrei erstatten (und ist nicht auf die pauschalen 30 Cent je Kilometer begrenzt).

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