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  • · Fachbeitrag · Berufliche Mobilität

    Das neue „49-Euro Ticket“: Die besten Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Ab dem 01.05.2023 gilt das „49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket“. Es ist vor allem für Berufspendler finanziell hoch attraktiv. Es ist damit zu rechnen, dass viele Pendler erstmals das Auto zugunsten von „Öffis“ in der Garage stehen lassen. Doch selbst die geringen Ticketkosten müssen Arbeitnehmer nicht alleine stemmen. Arbeitgeber können steuer- und beitragsfreie Unterstützungen leisten. Grund genug, dass sich SSP ausgiebig den Vorteilen und Möglichkeiten widmet, die das 49-Euro-Ticket Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern bietet. |

    Das 49-Euro-Ticket kurz erklärt

    Mit dem Deutschland bzw. 49-Euro-Ticket können alle Personen ab dem 01.05.2023 deutschlandweit für nur 49 Euro im Monat in allen Verkehrsmitteln im Nahverkehr in der zweiten Klasse reisen (ÖPNV und SPNV). Begünstigt sind Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbussen aber auch Regionalzügen wie dem IRE, dem RE oder der RB. Das Ticket gilt nicht in Fernverkehrs-Zügen wie dem ICE, IC oder EC. Zudem ist es personengebunden und nicht übertragbar. Es handelt sich bei dem Ticket gewissermaßen um eine „Flatrate für den Regionalverkehr“, da der Regionalverkehr unbegrenzt oft im Monat genutzt werden kann. Zudem ist das Ticket nicht an Landes- oder Tarifgrenzen gebunden, sodass auch bundeslandübergreifende Reisen vereinfacht werden.

     

    Das Ticket selbst kann nur als jährliches Abonnement erworben werden, entweder mit monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise. Das Abo kostet pro Monat 49 Euro. Es ist monatlich bis zum Zehnten eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündbar. Eine Bahncard mindert den Ticketpreis nicht. Zudem handelt es sich bei den 49 Euro um den Einführungspreis. Da der Preis an die Inflation gebunden ist, dürfte 2024 die erste Preiserhöhung erfolgen.

                  

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