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    Kunst(stiftung)

    von RA K. Jan Schiffer, Bonn www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de

    | Da war doch neulich der Künstler, der „sein“ Bild auf einer Auktion nach der Versteigerung durch einen in den Bildrahmen eingebauten Schredder zum Entsetzen der Anwesenden in Streifen schneiden ließ. Was für ein Event! |

     

    Ist das Kunstwerk nun zerstört? Der Laie könnte das meinen. Es gibt allerdings bereits die ersten Stimmen, wonach das Kunstwerk jetzt mehr wert sein als vorher. Gestritten wird zugleich wohl darüber, ob der Ersteigerer das Bild abnehmen muss. Warten wir ab, was die weitere Diskussion bringt. Ich erwarte, dass die Marktwirtschaft durch die besagte Prerissteigerung hier rettend eingreift.

     

    Aber vielleicht doch ein unterstützender Vorschlag dazu: Der Erwerber kann ja eine Kunststiftung errichten, ua. die Streifen als Vermögen einbringen und das Kunstwerk auf Tournee schicken. Wir lernen dann alle bei der Betrachtung der Streifen, was Kunst und was Kunstspekulation bedeuten. Das wäre dann zugleich sehr sinn- und kunststiftend sowie auch eine Bildungsstiftung. Stiftungen sind eben vielseitig einsetzbar.

    Quelle: ID 45551996