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  • · Fachbeitrag · Spendenbegriff

    Glasklar und doch beim BFH

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

    | Es überrascht immer wieder, welche Fragen zum BFH gelangen. An sich ist doch völlig klar, was eine Spende ist: Ausgaben, die vom Steuerpflichtigen „freiwillig und ohne Gegenleistung“ zur Förderung der gesetzlich festgelegten steuerbegünstigten Zwecke geleistet werden. Im Urteil vom 12.10.11 musste sich der BFH dennoch erneut mit der Frage nach der Abgrenzung von Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke befassen. |

     

    1. Der Fall des BFH: Zahlungen einer Stiftung als Spende?

    Der BFH hat die Zahlungen einer Stiftung aufgrund ihrer Satzung als nicht freiwillig eingestuft (I R 102/10, Abruf-Nr. 120441). Das kann aus juristischer Sicht nicht wirklich überraschen. Der folgende Leitsatz des BFH ist eindeutig.

     

    • Leitsatz des BFH

    Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.