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  • · Fachbeitrag · Risikobewertung

    Compliance: weit mehr, als nur Haftung

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, www.schiffer.de

    | Compliance ‒ über diesen Modebegriff stolpern wir in Presse, Fachartikeln und im Internet. Früher haben wir „Haftung“ gesagt. Aber Compliance geht weit darüber hinaus, wie ein aktueller Fall zeigt. |

     

    1. Ein Fall mit hohem Nachrichtenwert

    Ein großes Unternehmen hat ein anderes großes Unternehmen erworben. Medienwirksamer Knackpunkt dieser Übernahme waren und sind Tausende von Prozessen in einem Land jenseits des Ozeans. Erste Prozesse wurden verloren. Im Kern geht es darum, wie das Risiko aus diesen vielen Prozessen zu bewerten ist.

     

    2. Juristisches Risiko

    Das Risiko aus den Prozessen haben ‒ so liest man ‒ ausgewiesene Rechtsfachleute als beherrschbar bewertet. Die Bewertung gilt wohl mit Blick auf den gerichtlichen Instanzenzug. Man geht wohl davon aus, dass man am Ende die Verfahren gewinnen wird. Das schließt natürlich nicht aus, dass erstinstanzlich Verfahren verloren gehen. So ist eben der nicht untypische Verlauf in der Rechtswelt vor Gericht.

     

    3. PR-Risiko

    Daneben droht ‒ und sei es nur vorübergehend ‒ ein erhebliches PR-Problem. Es liegt auf der Hand, dass in unserem Beispiel der erste verlorene Prozess in der ersten Instanz auf erhebliches Medieninteresse stößt. Ist besagtes Unternehmen börsennotiert, überrascht es nicht, wenn dies negativen Einfluss auf den Aktienkurs hat.

     

    Beachten Sie | Compliance ist mehr als nur Haftung. Compliance definiert sich als die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue und Regelkonformität von Unternehmen, d. h. insbesondere die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes (Wikipedia). Ich möchte hier zusätzlich auf die ungeschriebenen Regeln verweisen, die wir ja auch alle kennen r‒ nach dem Motto: Das tut man nicht!

     

    4. Verantwortung der Organisationsführung

    Für alle Unternehmens-, Stiftungs- und sonstige Lenker bedeutet das, dass sie umfassend die Regeln und Richtlinien im Blick haben müssen, die möglicherweise für ihre Organisation (Stiftung, NPO …) einschlägig sein können. Der dafür ersichtlich erforderliche Gesamtüberblick ist in einer Zeit tendenzieller Überspezialisierung eine große Herausforderung. Gerade wegen der zunehmenden Spezialisierung der Fachwelt kann dieser Überblick auch nicht einfach an Spezialisten delegiert werden. Die Organmitglieder bleiben letztlich zuständig. Sie müssen den Überblick haben, wobei sie sich ggf. Unterstützung organisieren können/sollten. Hier drohen vielfach haftungsträchtige Verstöße.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 121 | ID 45892585