Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial April 2020

    Vergütung und Angemessenheit

    | Wieder einmal ein Untreue-Skandal: Bei einer großen gemeinnützigen Einrichtung soll es um überhöhte Rechnungen, sehr hohe Gehälter, teure Dienstwagen und u. a. um überhöhte Rechtsberatungskosten gehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt insbesondere wegen Untreue (§ 266 Abs. 1StGB). Da geht es um einen etwaigen „Missbrauch“ einer Vermögensbetreuungsbefugnis. Man fragt sich auch in der Fachwelt, wann in der Welt der Gemeinnützigkeit ein solcher „Missbrauch“ vorliegt. § 55 AO Abs. 1 Nr. 3 bestimmt bekanntlich, dass die gemeinnützige Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen darf. |

     

    Ob eine Vergütung „angemessen“ ist, richtet sich nach der Art der jeweiligen Tätigkeit für die gemeinnützige Körperschaft und auch danach, was der Steuerpflichtige sonst verdient (Klein/Gersch, AO, 14. Aufl., 2018, § 55 AO, Rz. 24). Das ist ein so weites Feld, dass es beinahe ausgeschlossen erscheint, den Laien hier nicht zu überfordern. Das schützt ihn allerdings nicht vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Diese sind oft dramatisch, auch wenn das Verfahren nicht selten eingestellt wird. Und der Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung lässt sich kaum mehr beseitigen.

     

    Sie meinen, das alles betrifft nur wenige, besondere Fälle? Dann muss ich Sie enttäuschen. Denn Fragen zu einer etwaigen Untreue stellen sich im Alltag vieler gemeinnütziger Körperschaften ‒ und eben auch bei Stiftungen.

     

    • Darf eine gemeinnützige Stiftung einen Gutschein, der ihr von einem Unternehmen „gespendet“ wurde, an einen bezahlten Mitarbeiter als Bonus weiterreichen? Oder ist das unzulässig, weil diese „Sachspende“ vom Spender nicht zur Deckung der Verwaltungskosten gegeben worden ist?
    • Darf man ehrenamtliche und bezahlte Mitstreiter mit teuren Kugelschreibern oder Füllern ausstatten?
    • Darf man innerhalb Deutschlands als Stiftungsratsmitglied erster Klasse fliegen?

     

    Diese und ähnliche Fragen sind mir dennoch gestellt worden. Bei der Beantwortung hilft in einem ersten Schritt oft der gesunde Menschenverstand: Innerhalb Deutschlands wird es auch die Bahn tun. Schreiben kann man gut auch mit günstigen Schreibgeräten. Klar sollte auch sein, dass eine Spende in aller Regel nicht nur zur Deckung der Verwaltungskosten, sondern zur Zweckerfüllung erfolgt. Es besteht also offensichtlich noch Aufklärungsbedarf. Da wollen wir Ihnen mit Fachbeiträgen im StiftungsBrief helfen.

     

    Viel Spaß bei der Lektüre der folgenden Beiträge wünscht Ihnen Ihr

     

    Dr. Jan K. Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 46610665