· Gesetzesvorhaben
Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

von Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner mbB
| „In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative.“ So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme ‒ derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 ‒ auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, ‒ das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte. |
Stiftungsregister sollte zum 01.01.2026 kommen
Seit Mitte des Jahres 2021 ist durch das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ (2021/2023) eigentlich klar, dass das Stiftungsregister zum 01.01.2026 an den Start gehen sollte; SB hat erst in einer der letzten Ausgaben dazu berichtet (SB 8/2025, Seite 141 → Abruf-Nr. 50465670).
Es handelt sich um einen jahrzehntelang geäußerten Wunsch des Stiftungssektors. Denn bislang ist es rechtsfähigen Stiftungen nicht ohne Weiteres möglich, ihre vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder in einem öffentlichen Register zu verlautbaren. Das neue bundesweit geltende Stiftungsregister soll dies ermöglichen, ‒ nunmehr offenbar aber erst zum 01.01.2028, also zwei Jahre später als erwartet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig