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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung für Blutplasma: Jetzt muss der EuGH entscheiden

    | Das FG Münster hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist ( 18.4.16, 5 K 572/13 U, Abruf-Nr. 186152 ). |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin betreibt mehrere Blutspendezentren. Nach Aufteilung des gespendeten Blutes in seine einzelnen Komponenten wurde das Blutplasma zu etwa 10 % unmittelbar im Rahmen von Heilbehandlungen und zu ca. 90 % als Ausgangsstoff für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet. Für den letztgenannten Zweck lieferte die Klägerin Plasma an Arzneimittelhersteller in Italien, Österreich und der Schweiz.

     

    Sie machte den mit diesen Lieferungen im Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug geltend, weil sie die Umsätze als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Ausfuhrlieferungen behandelte. Das Finanzamt versagte hingegen den Vorsteuerabzug, da die Ausgangsumsätze bereits als Lieferungen von menschlichem Blut gemäß § 4 Nr. 17a UStG steuerfrei seien, was einen Vorsteuerabzug ausschließe.