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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen ‒ das ist eine „Einrichtung ohne Gewinnstreben“

    von Wolfgang Pfeffer, Drefahl

    | Der Begriff „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Frage geht, ob und wann bestimmte Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Der EuGH hat dazu wichtige Klarstellungen getroffen. SB erläutert sie nachfolgend. |

    Um diese Steuerbefreiungen im UStG geht es

    Es geht um die folgenden vier Umsatzsteuerbefreiungen nach deutschem Recht:

     

    • § 4 Nr. 18 UStG befreit eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben.