· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF: Keine Steuerbarkeit von Innenleistungen zu nichtwirtschaftlichen Bereichen
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter &Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
In mehreren Verfahren hat der EuGH entschieden, dass die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelte Steuerschuldnerschaft des Organträgers unionrechtskonform ist. Im Lichte dieser Rechtsprechung hatte der BFH u. a. festgestellt, dass entgeltliche Leistungen einer Organgesellschaft an den Organträger selbst dann nicht steuerbar sind, wenn der Organträger diese Leistungen für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet. Dieser Rechtsauffassung hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen und weitere Feststellungen getroffen. SB stellt Ihnen die neuen Grundsätze vor.
Die beiden neuen Schreiben der Finanzverwaltung
Mit zwei Schreiben vom 01.04.2026 hat die Finanzverwaltung
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