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  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Der BFH mit Rolle rückwärts beim Beginn der Steuerpflicht einer Stiftung von Todes wegen?

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Bei einer Stiftung von Todes wegen kommt eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG angeordnete Körperschaftsteuerbefreiung ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht. Das hat der BFH mittlerweile mehrfach entschieden. Nun liegt eine weitere Entscheidung des BFH vor. In dieser ergänzt der BFH seine bisherige Sicht um einen Aspekt. |

    Bisherige Argumentation des BFH

    Bisher hat der BFH stets auch auf §§ 60 Abs. 2, 61 Abs. 1 AO abgestellt, zuletzt mit Urteil vom 06.06.2019 (Az. V R 50/17, Abruf-Nr. 211564):

     

    • Nach § 60 Abs. 2 AO muss die Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer während des ganzen Veranlagungs- oder Bemessungszeitraums den vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechen, bei den anderen Steuern nur im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.