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  • 16.01.2026 · Nachricht · Informationsfreiheitsgesetz

    OVG Münster: Stiftung Haus der Geschichte muss Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels geben

    | Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die zugesagte Anonymität. Das hat das OVG Münster entschieden. Das hat zur Folge: Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. Schabowski-Zettels geben. |