· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen ‒ Neuerungen für gemeinnützige Organisationen zum 01.01.2026
| Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin sind auch Neuerungen zur Gemeinnützigkeit vorgesehen, die am 01.01.2026 in Kraft treten sollen. |
Konkret zu nennen sind folgende Punkte:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO)
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