· Fachbeitrag · Familienstiftung
Wegzugsteuer vermeiden: Familienstiftung als Gestaltungsidee für Unternehmer
von Dipl.-Finanzwirt Nico Flegel, Theres
Viele Unternehmer planen einen dauerhaften Umzug ins Ausland. Halten sie Anteile an einer GmbH, kann die Wegzugsteuer entstehen. § 6 Außensteuergesetz (AStG) behandelt den Wegzug unter bestimmten Voraussetzungen wie einen Verkauf der Anteile. Dadurch besteuert das Finanzamt stille Reserven, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattfindet und keine Liquidität zufließt. Eine inländische Familienstiftung kann die persönliche Wegzugsteuer auf die GmbH-Anteile vermeiden. Die Übertragung löst jedoch eigene steuerliche Folgen aus. Der folgende Beitrag erläutert die Details.
Das Problem der Wegzugsteuer
Der Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland kann nach § 6 AStG Wegzugsteuer auslösen. Der Gesetzgeber fingiert eine Veräußerung der Beteiligung zum Verkehrswert. Die Vorschrift knüpft insbesondere an Beteiligungen i. S. v. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG an. Betroffen sind in der Regel Gesellschafter, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. § 6 AStG besteuert dann den Wertzuwachs, also den Unterschied zwischen Verkehrswert und Anschaffungskosten.
Die Steuer entsteht ohne tatsächlichen Verkauf. Dem Gesellschafter fehlt deshalb regelmäßig die Liquidität zur Steuerzahlung.
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