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  • 17.11.2025 · Nachricht · Familienstiftung

    Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung

    | Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Dies hat der BFH klargestellt und das stiftungsfreundliche Urteil des FG Niedersachsen bestätigt. |