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  • · Nachricht · Preisgeld

    Preisgeld für Dissertation beim Empfänger steuerpflichtig

    | Ein Preisgeld für eine Dissertation kann als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einkommensteuerpflichtig sein. Dies hat das FG Köln im Fall einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin klargestellt. |

     

    Die wissenschaftliche Mitarbeiterin erstellte während ihrer Zeit an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt für die Dissertation ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ließ die Frau das Preisgeld unberücksichtigt. Die Druckkosten ihrer Dissertation machte sie hingegen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn. Zu Recht, meint das FG Köln (Urteil vom 18.02.2020, Az. 1 K 1309/18, Abruf-Nr. 217226, rechtskräftig). Es nannte folgende Gründe:

     

    • Die Auszahlung war durch die wissenschaftliche Tätigkeit der Frau an der Universität veranlasst. Ihr war im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses die Möglichkeit zur Anfertigung der Dissertation eingeräumt worden.