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  • · Preisgelder

    Steuerliche Behandlung von Preisgeldern ‒ auf den Einzelfall kommt es an ‒ ein Überblick

    Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Die steuerliche Behandlung von Preisgeldern wirft oft Fragen auf. Handelt es sich beim Preisgeld um Einnahmen? Wann ist es Arbeitslohn? Und wann gerade nicht? Aktuell hat der BFH zu einem mit einem Preisgeld dotierten Wissenschaftspreis entschieden, dass Arbeitslohn nur vorliegt, wenn der Preis dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. SB nimmt vor diesem Hintergrund die steuerliche Behandlung von Preisgeldern in Stiftungen unter die Lupe und erklärt, wann die Stiftung Lohnsteuer und SV-Beiträge einbehalten muss. |

    Streit um Preisgeld für Publikationen an Hochschulprofessor

    Gegenstand des Rechtsstreits war ein Preisgeld, das ein Hochschulprofessor für wissenschaftliche Publikationen erhielt, die er Jahre zuvor während einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber verfasst hatte. Die Publikationen trugen u. a. dazu bei, dass dem Professor in späteren Jahren die Habilitation zuerkannt wurde. Dieses Preisgeld hatte ihm ein Institut verliehen, an dem er weder zuvor noch im Streitjahr beschäftigt war. Im Streitjahr war der Professor zudem freiberuflich als Dozent und Berater tätig.

     

    Das FG Münster entschied, dass das Finanzamt den Wissenschaftspreis zu Recht als steuerbare Einkünfte erfasst habe. Zudem sei der Ansatz bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für seine Tätigkeit als Hochschulprofessor nicht zu beanstanden. Der Professor ging in Revision und bekam vom BFH recht (BFH, Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 12/22, Abruf-Nr. 247050).