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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    BMF hat FAQ zum Kassengesetz aktualisiert: Relevanz für gemeinnützige Organisationen

    von Rechtsanwalt Armin Trotzki, LL.M., Dipl.-Finw. (FH), Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Berlin

    Das BMF hat am 29.04.2026 seinen Fragen-Antworten-Katalog zum sog. Kassengesetz aktualisiert. Über die wichtigsten Regelungen im Zuge einer der letzten Aktualisierungen erhalten Sie einen kurzen Überblick.

     

    Das Kassengesetz und die Belegausgabepflicht

    Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (sog. „Kassengesetz“) ist die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 eingeführt worden. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Kassenvorgänge korrekt, vollständig, zeitgerecht und manipulationssicher zu erfassen; es dient dazu, die Kassenführung nachvollziehbar zu machen und Steuerhinterziehung zu erschweren.

     

    Entsprechend muss seit 2020 jeder Geschäftsvorfall mit einem Beleg dokumentiert werden, egal, ob der Kunde ihn erhalten möchte. Der Beleg kann elektronisch (z. B. per QR-Code, E-Mail oder App) oder in Papierform ausgestellt werden. Das BMF stellt klar, dass das Erstellen des Belegs in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfolgen muss.