· Fachbeitrag · Buchführung
BMF hat FAQ zum Kassengesetz aktualisiert: Relevanz für gemeinnützige Organisationen
von Rechtsanwalt Armin Trotzki, LL.M., Dipl.-Finw. (FH), Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Berlin
Das BMF hat am 29.04.2026 seinen Fragen-Antworten-Katalog zum sog. Kassengesetz aktualisiert. Über die wichtigsten Regelungen im Zuge einer der letzten Aktualisierungen erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Das Kassengesetz und die Belegausgabepflicht
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (sog. „Kassengesetz“) ist die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 eingeführt worden. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Kassenvorgänge korrekt, vollständig, zeitgerecht und manipulationssicher zu erfassen; es dient dazu, die Kassenführung nachvollziehbar zu machen und Steuerhinterziehung zu erschweren.
Entsprechend muss seit 2020 jeder Geschäftsvorfall mit einem Beleg dokumentiert werden, egal, ob der Kunde ihn erhalten möchte. Der Beleg kann elektronisch (z. B. per QR-Code, E-Mail oder App) oder in Papierform ausgestellt werden. Das BMF stellt klar, dass das Erstellen des Belegs in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfolgen muss.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig