Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.05.2026 · Nachricht · Transparenzregister

    VG Köln: Kommanditgesellschaft muss die Satzung der über eine Kommanditistin mittelbar beteiligten Stiftung nicht vorlegen

    Eine transparenzpflichtige Kommanditgesellschaft muss die Satzung einer mittelbar über ihre Kommanditistin beteiligten Stiftung nicht vorlegen; auch nicht im Rahmen einer Unstimmigkeitsprüfung nach § 23a Abs. 3 S. 2 GwG. Dies betont das VG Köln in einem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz. Das Bundesverwaltungsamt hatte von der Kommanditgesellschaft die Vorlage von Unterlagen zur Stiftung gefordert, um eine Unstimmigkeit im Transparenzregister aufzuklären.