29.11.2018 · Fachbeitrag · Stiftungsvorstand
Haftungsfalle: Vorstand muss sich laufend der Gemeinnützigkeit vergewissern
| Mit Urteil vom 12.6.18 (VII R 2/17, Abruf-Nr. 205469 , entschied der BFH, dass der Vorstand einer gemeinnützigen Körperschaft die fortlaufende Pflicht habe, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit zu überprüfen. |