20.12.2021 · Nachricht · Stiftungsmanagement
Frist für virtuelle Sitzungen bis zum 31.08.2022 verlängert
Die Corona-Pandemie dauert weiter an. Daher hat der Gesetzgeber die Erleichterungen für virtuelle Sitzungen bis zum 31.08.2022 verlängert. Sprich: Virtuelle Sitzungen von Stiftungsvorständen und sonstigen Stiftungsorganen sind bis zum 31.08.2022 möglich, auch wenn keine entsprechende Satzungsregelung vorliegt. Möglich hat die Verlängerung eine Regelung im „Aufbauhilfegesetz 2021“ gemacht.
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