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  • 17.09.2019 · Nachricht · Stiftungsaufsicht

    OVG hält Satzungsänderung für nicht genehmigungsfähig

    Eine Regelung, deren Inhalt sich nicht eindeutig ermitteln lässt, ist nicht genehmigungsfähig. Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung schließen sich aus, so das OVG Schleswig-Holstein.