· Fachbeitrag · Enthaftungsmanagement
Haftung und Enthaftungsmanagement – Teil 2: Risikomanagement und Prävention in Stiftungen
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. In Teil 2 der SB-Beitragsserie geht es um Strategien für das Enthaftungsmanagement – vom Compliance-System über externe Beratung und Stiftungsaufsicht sowie Ressortbildung bis hin zu Haftungsprivilegierungen und -freistellungen sowie Versicherungslösungen.
Risikomanagement und Prävention – Haftung aktiv vermeiden
Haftungsvermeidung beginnt nicht erst, wenn eine konkrete Inanspruchnahme droht. Wer strukturiert vorgeht und ein sinnvolles Compliance-System aufbaut, kann das eigene Haftungsrisiko erheblich reduzieren.
Compliance-System und die Bausteine
Compliance bedeutet die Einhaltung aller relevanten Regeln – Gesetz, Satzung, interne Richtlinien. Eine wirksame Compliance-Struktur besteht aus verschiedenen Bausteinen. Nicht jede Stiftung muss alle dieser Maßnahmen implementieren, sondern zu einem guten Compliance-System gehört auch eine sachgerechte Auswahl aus den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
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