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Streit um SV-Pflicht des Geschäftsführers bei Übertragung von GmbH-Anteilen auf Familienstiftung geht in die nächste Runde
Die Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine Familienstiftung ist ein Gestaltungsinstrument. Sozialversicherungsrechtlich stellt sich dabei die Frage, ob der Geschäftsführer trotz fehlender Kapitalbeteiligung als selbstständig i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV anzusehen ist. Das SG Rostock hat dies bejaht. Es geht aber in die nächste Runde: Beim LSG Mecklenburg-Vorpommern ist nämlich die Berufung anhängig. Sie trägt das Az. L 7 BA 15/25.
Weiterführende Hinweise
- SG Rostock, Urteil vom 17.09.2025, Az. S 19 BA 12/24, Abruf-Nr. 251951
- Beitrag „Übertragung von GmbH-Anteilen auf Familienstiftung – und SV-Pflicht des Geschäftsführers“, SB 02/2026, Seite 24 → Abruf-Nr. 50671699
Quelle: ID 50783176