· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Übertragung von GmbH-Anteilen auf Familienstiftung – und SV-Pflicht des Geschäftsführers
von Dipl.-Finw. Christiane Kittner, M.B.L., Lehleiter + Partner, Dresden
Die Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine Familienstiftung ist ein Gestaltungsinstrument gerade zu Zwecken der Nachfolgeplanung und der Steueroptimierung. Sozialversicherungsrechtlich stellt sich dabei die Frage, ob der Geschäftsführer trotz fehlender Kapitalbeteiligung als selbstständig im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV anzusehen ist. Das LSG Nordrhein-Westfalen und SG Rostock gelangen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der folgende Beitrag ordnet beide Entscheidungen ein und zeigt die engen Grenzen stiftungsbasierter Gestaltungen im Sozialversicherungsrecht.
Ausgangssachverhalt und rechtlicher Rahmen
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Geschäftsführern einer GmbH richtet sich nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Maßgeblich ist, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Betroffene persönlich abhängig, insbesondere weisungsgebunden ist und in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert wird.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH kommt es nach der Rechtsprechung des BSG entscheidend darauf an, ob sie aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung in der Lage sind, ihnen nicht genehme Weisungen zu verhindern oder die Willensbildung der Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen. Fehlt eine solche Rechtsmacht, liegt regelmäßig eine abhängige Beschäftigung vor.
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