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  • · Fachbeitrag · Treuhandstiftung

    Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung: Ablauf, Fallstricke und Gestaltungsoptionen

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Es gibt viele Anlässe, darüber nachzudenken, eine unselbstständige Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umzuwandeln. Eine solche Umwandlung ist möglich ‒ allerdings nicht durch einen gesetzlich geregelten Umwandlungsprozess, sondern durch sorgfältige Vertragsgestaltung. Sie umfasst die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung über die Übertragung von Vermögensgegenständen bis hin zur Beendigung der unselbstständigen Stiftung und berührt damit vielfältige Fragen des Stiftungsrechts. SB erläutert die Umwandlung und liefert Gestaltungsempfehlungen für die Praxis. |

    Ausgangssituation für Umwandlung

    Steht der Stifter vor der Entscheidung, ob er eine unselbstständige Stiftung (häufig auch als „Treuhandstiftung“ bezeichnet) oder eine rechtsfähige Stiftung errichten soll, sind beide Rechtsformen eine gute Wahl. Startet der Stifter mit einer unselbstständigen Stiftung, kommt es vor, dass diese später doch ein eigenes Rechtskleid in Form einer rechtsfähigen Stiftung erhalten soll.

     

    Motive für die „Umwandlung“ einer unselbstständigen Stiftung

    Die Gründe dafür sind vielfältig und nicht immer vorhersehbar: Es kann sein, dass sich das Stiftungskapital wesentlich erhöht hat, die Arbeit der Stiftung sich bewährt oder verändert und daher eine neue Struktur erfordert oder zu Werbe- oder Finanzierungszwecken eine eigenständige Rechtsform gewünscht ist.