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  • · Nachricht · Gesetzgebung/Satzungsrecht

    BMJV: Erleichterte Beschlussfassung bis 31.12.2021 möglich

    | Der Bundestag hat im März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin enthalten sind erstmalig Regelungen zu modernen Formen der Beschlussfassung für Stiftungen und Vereine, wie z. B. die Möglichkeit der virtuellen Vorstandssitzung und der „schriftlichen“ Beschlussfassung. Diese Regelungen sind ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet ‒ und sollen nun wegen der anhaltenden Pandemie bis 31.12.2021 verlängert werden. Das BMJV hat eine entsprechende Verordnung vorgelegt. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie → Abruf-Nr. 218024
    • Beitrag „Moderne Abstimmungsformen trotz fehlender Satzungsvorgaben in Zeiten der Corona-Krise“, SB 4/2020, Seite 79 → Abruf-Nr. 46464328
    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 182 | ID 46882707