Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzgebung/Satzungsrecht

    BMJV: Erleichterte Beschlussfassung bis 31.12.2021 möglich

    | Der Bundestag hat im März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin enthalten sind erstmalig Regelungen zum Ablauf der Amtszeiten von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung sowie zu modernen Formen der Beschlussfassung für Stiftungen, wie z. B. die Möglichkeit der virtuellen Vorstandssitzung und der „schriftlichen“ Beschlussfassung. Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2021 verlängert worden. |

     

    Hintergrund | Diese „Corona-Sonderregelungen“ waren ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet (SB 4/2020, Seite 79 → Abruf-Nr. 46464328. Es war aber von vornherein vorgesehen, dass sie per Rechtsverordnung bis zum 31.12.2021 verlängert werden können. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat davon Gebrauch gemacht und die Geltung der Sonderregelungen bis zum Ablauf des 31.12.2021 verlängert. Die entsprechende Verordnung ist am 29.10.2020 in Kraft getreten.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV), BGBl I 2020, 2258 → Abruf-Nr. 218824
    • Beitrag „Moderne Abstimmungsformen trotz fehlender Satzungsvorgaben in Zeiten der Corona-Krise, SB 4/2020, Seite 79 → Abruf-Nr. 46464328
    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 221 | ID 46975143