· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: So sieht das Rahmenkonzept aus
von RAin Alexandra Ritter, Ritter & Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben im März 2026 ein Rahmenkonzept für die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der sog. „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) vorgelegt. Es stellt die rechtliche und tatsächliche Umsetzung der neuen Gesellschaftsform in ihren Grundzügen dar und soll als konzeptionelle Grundlage für eine gesetzgeberische Implementierung dienen. SB fasst für Sie die Eckpunkte zusammen.
GmgV soll Rechtsform eigener Art sein
Die Regierungsparteien der 21. Legislaturperiode haben im Koalitionsvertrag in den Zeilen 2816-2819 vereinbart, das Recht der Genossenschaften fortzuentwickeln. Dies soll durch die Einführung der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) – einer Rechtsform eigener Art (sui generis) – geschehen.
Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen. Das im März 2026 vorgelegte Rahmenkonzept hält daran fest (Abruf-Nr. 253143).
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