· Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben/Rechtsform
Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ‒ eine Alternative zur Stiftung?
von RAin und FAin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter und Ref. Jur. Alexandra Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte u. Steuerberater, Wittlich
| Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Einführung einer neuen Rechtsform vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (kurz GmgV). Damit bekennt sich die neue Regierung zu einer von der Ampelkoalition geplanten gesellschaftlichen Struktur, deren Kern u. a. die unabänderliche Vermögensbindung ist. Ob die GmgV für stiftungsähnlich denkende Unternehmer attraktiv sein kann, beleuchtet SB nachfolgend. |
Was ist die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“?
Mit der geplanten Einführung der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) unternimmt der Gesetzgeber einen bedeutenden Schritt hin zu einer neuen Rechtsform, die eine nachhaltige und werteorientierte Unternehmensführung strukturell absichern soll. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen. Ursprünglich war geplant, die GmgV als Sonderform der GmbH einzuführen. Inzwischen ist jedoch vorgesehen, ihr eine eigenständige Stellung im Kanon der juristischen Personen des Privatrechts zu geben. Bereits Ende vergangenen Jahres haben die Rechtswissenschaftler Sanders, Dauner-Lieb, Kempny, Möslein, Neizel und Teichmann einen akademischen Gesetzentwurf zur GmgV vorgelegt (Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen [13.09.2024], Mohr Siebeck, Tübingen → www.iww.de/s14245).
Ziel ist es, Unternehmern eine Form zu bieten, die dauerhaft Verantwortungseigentum absichert, also wirtschaftliches Eigentum vom Verfügungsrecht trennt und somit ein „treuhänderisches Unternehmen“ rechtlich abbildet (Sanders/Neitzel/Dauner-Lieb/Kempny, Möslein/Teichmann, „Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, NZG 2024, 1199 ff.).
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