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  • · Fachbeitrag · Enthaftungsmanagement

    Haftung und Enthaftungsmanagement – Teil 3: Haftungsrelevante Themen in Stiftungen

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. SB StiftungsBrief gibt in einer Beitragsserie einen Überblick über die wichtigsten Haftungsrisiken und zeigt, wie Stiftung und Organmitglieder sich wirksam enthaften. In Teil 3 der Serie geht es um die typischen haftungsrelevanten Themenkreise von Stiftungen in der Praxis.

    Typische haftungsrelevante Fallkonstellationen in Stiftungen

    Die rechtlichen Probleme rund um das Thema „Haftung“ sind vielfältig. Das hat auch und ganz entscheidend damit zu tun, dass die Arbeit von Stiftungen nie „von der Stange“ kommt, sondern höchst individuell ist. In der Praxis gibt es jedoch bestimmte Fallkonstellationen, die besonders haftungsanfällig sind.

     

    Haftungsklassiker Vermögensanlage

    Ein Haftungsklassiker sind Fragen rund um die Vermögensanlage von Stiftungen, vor allem deswegen, weil dort sehr schnell messbare Vermögenseinbußen Entstehen. Anlagen ohne ausreichende Risikoprüfung, Verstöße gegen interne Anlagerichtlinien, Interessenkonflikte (z. B. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen), fehlende Dokumentation von Anlageentscheidungen, unzureichende Überwachung externer Vermögensverwalter und fehlende Diversifikation des Portfolios sind nur einige Beispiele für die Situationen, in denen eine Haftung entstehen kann.