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  • · Fachbeitrag · Beschlussfassung

    Präsenz-, Online- und Hybrid-Sitzungen (Teil 1): Rechtlicher Rahmen und Beschlussfassungsarten

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Die Entscheidung darüber, wie eine Stiftung geführt wird, treffen ‒ sowohl in rechtsfähigen als auch in unselbstständigen Stiftungen ‒ die Stiftungsorgane. Die Organisation und Durchführung von Sitzungen in mehrköpfigen Stiftungsgremien steht dabei im Spannungsfeld zwischen traditionellen Präsenzformaten und den zunehmend etablierten Online- sowie Hybridmodellen. Das bringt neue Chancen und Herausforderungen für die Stiftungsarbeit mit sich. SB macht Sie in einer Serie damit vertraut. In diesem ersten Teil geht es um den rechtlichen Rahmen und die Arten der Beschlussfassung. |

    Rechtlicher Rahmen für Beschlussfassung in Stiftungsgremien

    Wer sich die Frage stellt, wie die Beschlussfassung in Stiftungsgremien zu erfolgen hat, sollte zunächst einen Blick in die Stiftungssatzung werfen. Denn wie immer im Stiftungsrecht gilt auch hinsichtlich der Beschlussfassung: Der Stifterwille ist maßgeblich; und was der Stifter angeordnet hat, ist vorrangig. Somit entscheidet in erster Linie der Stifter, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen „seine“ Stiftungsgremien Beschlüsse fassen können ‒ die gesetzlichen Regelungen sind nur dann relevant, wenn und soweit der Stifter nichts geregelt hat.

     

    Stifter gibt den Rahmen vor

    Es ist dem Stifter überlassen, wie konkret und ausführlich er Regelungen trifft. Entsprechend weit gefächert ist die Praxis. Während sich manche Stifter kurz fassen (und zum Teil nur auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen), schaffen andere ein umfassendes und differenziertes System der Beschlussfassung für die Stiftungsorgane. Einen Königsweg gibt es nicht: Was für den Stifter und „seine“ Stiftung passt, ist immer eine Einzelfallfrage und hängt von vielen Faktoren ab.