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  • · Fachbeitrag · Urheberrecht

    Stiftung hätte Genehmigung für Ausstellung einholen müssen

    | Eine Stiftung hätte für die Veröffentlichung von Fotografien von Manfred Tischer im Rahmen einer Ausstellung eine Genehmigung von Beuys bzw. der Beuys-Erbin einholen müssen. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fotoserie daher nicht hätte ausgestellt werden dürfen. |

     

    Die Stiftung hatte im Museum Schloss Moyland die Ausstellung „Joseph Beuys - Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ eröffnet. Darin wurden u.a. Schwarz-Weiß-Fotos, die Joseph Beuys in einer künstlerischen Aktion in der ZDF-Live-Sendung „Die Drehscheibe“ zeigen, präsentiert. Das OLG Düsseldorf meint, dass durch die Fotografien das Beuys-Aktionskunstwerk mit den Mitteln der Fotografie zwar umgestaltet worden ist, diese hätten sich jedoch nicht so weit von der Aktionskunst entfernt, dass eine freie und damit nicht genehmigungspflichtige Bearbeitung vorliegt. Die Revision zum BGH wurde zugelassen (OLG Düsseldorf 30.12.11, I-20 U 101/09, Abruf-Nr. 120620).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 41 | ID 32056600